Pfarrerinnen und Pfarrer, die innerhalb ihrer Gemeinde unterrichten, rechnen ihre Fahrtkosten zur Schule über die eigene Gemeinde ab.
Alle anderen finden die nötigen Formulare im Anhang.
Pfarrerinnen und Pfarrer schicken das Formular direkt ans Landeskirchenamt. Religionspädagogen/-innen und Katecheten/-innen auf dem Dienstweg, also über das Büro des Schulbeauftragten.
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